AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
LUCK DESIGN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der
Agentur LUCK DESIGN und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen
des Auftraggebers, die LUCK DESIGN nicht ausdrücklich anerkennt,
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn LUCK DESIGN ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
1 / Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligungvon LUCK DESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung
ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber LUCK DESIGN zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 LUCK DESIGN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Die Agentur LUCK DESIGN bleibt in jedem Fall, auch wenn sie
das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre
Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung
in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen LUCK DESIGN und Auftraggeber. Die
Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über.
1.5 LUCK DESIGN ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung
und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen
als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf
Namensnennung, ist er verpflichtet, LUCK DESIGN zusätzlich zu der
für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt
bleibt das Recht von LUCK DESIGN, bei konkreter Schadensberechnung
einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen
oder sonstigen Arbeiten der Agentur LUCK DESIGN formale Schutzrechte
zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er
dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
2 / Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die
Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten
Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte
der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung LUCK DESIGNs. Dasselbe
gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder
vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede
erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung LUCK DESIGNs
erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen
Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung
zu zahlen.
3 / Fremdleistungen
3.1 LUCK DESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LUCK DESIGN hierzu
schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung LUCK DESIGNs abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber
verpflichtet, LUCK DESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises
für die Fremdleistung.
4 / Herausgabe von Daten
4.1 An den Entwürfen und Arbeitsergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.2 Eine Pflicht von LUCK DESIGN zur Sicherung der Daten oder Arbeitsergebnisse nach ordnungsgemäßer Übergabe und Abnahme besteht nicht, außer es wurde ausdrücklich gesondert und gegen Vergütung vereinbart.
4.3 Es besteht keine Herausgabepflicht von LUCK DESIGN an Daten,
die unter Verwendung eines Computers erstellt wurden, insbesondere „offenen“ Originaldateien bzw. Reinzeichnungen und Vorlagen (z.B. „verpackte” Indesign-Dateien). Dem Kunden werden bei Printproduktionen ausschließlich druckfertige PDFs zur Verfügung gestellt.
4.4 Wünscht der Kunde die Herausgabe von Originaldateien und Arbeitsgrundlagen (insbesondere offene Indesign-Dateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und auf Basis eines gesonderten Angebotes
zu vergüten. Die Datenherausgabe und die Übertragung des Eigentums stehen unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
5 / Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
5.1 Der Auftraggeber legt LUCK DESIGN vor Ausführung der Vervielfältigung
Korrekturmuster vor.
5.2 Soll LUCK DESIGN die Produktionsüberwachung durchführen, schließen
er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Agentur LUCK DESIGN die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechendeAnweisungen.
5.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überl.sst der Auftraggeber LUCK
DESIGN zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
6 / Haftung und Gewährleistung
6.1 Die Agentur LUCK DESIGN haftet nur für Schäden, die sie selbst oder
ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht,die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher
Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die LUCK DESIGN auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
6.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung
LUCK DESIGNs oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein
Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung LUCK DESIGNs oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit
sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung LUCK DESIGNs oder
ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen
und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung
für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die
Haftung LUCK DESIGNs insoweit entfällt.
6.5 LUCK DESIGN haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe
und sonstigen Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung
überlassen werden. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen
hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung
durchzuführen.
6.6 In keinem Fall haftet LUCK DESIGN für die rechtliche, insbesondere
wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen
Nutzung. Allerdings ist LUCK DESIGN verpflichtet, den Auftraggeber
auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie LUCK DESIGN
bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
6.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von LUCK DESIGN erbrachte
Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist
zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Agentur zu
rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb
von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen
nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist
genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der
Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung LUCK DESIGNs
in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
7 / Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für LUCK DESIGN Gestaltungsfreiheit.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann LUCK DESIGN eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht LUCK DESIGNs,
einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibtunberührt.
7.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller LUCK DESIGN übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagenvon Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherungnicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber LUCK DESIGN
im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
8 / Schlussbestimmungen
8.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt
oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz
LUCK DESIGNs als Gerichtsstand vereinbart.
8.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.